Ab dem 1. Juni 2025 tritt eine bedeutende Änderung in Kraft: Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Je nach Schwangerschaftswoche wird dieser gestaffelt: Ab der 13. Woche gibt es 2 Wochen Schutz, ab der 17. Woche sind es 6 Wochen und ab der 20. Woche sogar 8 Wochen. Diese Reform wurde letzte Woche vom Bundestag verabschiedet.
Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Fortschritt für Frauenrechte und Gender Health. Fehlgeburten sind für Frauen eine seelische und körperliche Belastung, die bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Damit wird den betroffenen Frauen endlich der Raum und die Zeit eingeräumt, den Verlust zu verarbeiten und sich zu erholen – ohne sich um Krankschreibungen bemühen zu müssen.
Auch für selbstständige, gesetzlich versicherte Frauen gilt die Neuregelung.
Wir finden: eine längst überfällige Entscheidung.